Die Entscheidung, psychotherapeutische Behandlungen privat zu bezahlen, kann sich als vorteilhaft erweisen. Zum einen ermöglicht es Ihnen, zeitnah einen Termin zu vereinbaren, während Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse oft sechs Monate oder länger auf einen Therapieplatz warten müssen. Eine selbst finanzierte Therapie kann auch dazu beitragen, die lange Wartezeit auf eine kassenärztliche Psychotherapie zu überbrücken. Darüber hinaus ist es wichtig zu berücksichtigen, dass psychische Diagnosen (sogenannte F-Diagnosen), die vor Beginn einer kassenärztlichen Psychotherapie vom Konsiliararzt gestellt werden, in anderen Kontexten zum Problem werden können. Insbesondere bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Verbeamtung können psychische Diagnosen zu Ablehnungen führen, je nach Schweregrad der Diagnose. Bei einer privat finanzierten Psychotherapie hingegen werden keine psychischen Diagnosen in den Akten aufgeführt.
Sie können zudem das Honorar, das Sie für psychotherapeutische Behandlung gezahlt haben, als sog. “Sonderausgaben” in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen habe, müssen Sie die Kosten für die Therapie- und Beratungsstunden privat tragen.
Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, ist es wichtig zu beachten, dass die Übernahme bestimmter Leistungen im Krankenversicherungsvertrag festgelegt wurde. Bevor Sie einen Termin mit mir vereinbaren, sollten Sie daher Ihre persönlichen Vertragsbedingungen prüfen oder mit Ihrem Berater bei der Krankenkasse sprechen. Der Berater kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie in Ihrem Tarif mitversichert sind. Es ist möglich, dass die Anzahl der erstatteten Stunden pro Jahr sowie die Höhe der Erstattung pro Stunde von Ihrem individuellen Tarif abhängig sind. Einige Privatversicherungen beschränken sich möglicherweise darauf, nur bestimmte Gebührenziffern der Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) zu erstatten. Die Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglichen Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Falls Sie eine Behandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten, müssen gemäß Ihrem Vertrag die Gebührenziffern 19.1 – 19.8 erstattungsfähig sein. Es kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoller sein, die Sitzungen selbst zu bezahlen (siehe dazu auch den Abschnitt “Selbstzahler”). Zusätzlich zur Erstattung Ihrer privaten Krankenkasse und der mit dieser vereinbarten Konditionen ist in jedem Fall eine privat von Ihnen zu leistende Zuzahlung notwendig. Die Kosten für die Sitzung sowie die private Zuzahlung sind im Anschluss an die Sitzung als Rechnung oder per EC-Karte zu bezahlen.
Miriam Rosenkranz
Heilpraktikerin für Psychotherapie
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